Die Vorgänge um den Rückkauf der EnBW-Anteile der EdF, der durch die frühere Landesregierung betrieben wurde, bedürfen der umfassenden Aufklärung. Mit dieser Begründung wurde der EnBW Untersuchungsausschuss mit grün-roter Mehrheit beschlossen. Am heutigen Mittwoch trat er zum ersten Mal zusammen. Sowohl die politische
Verantwortlichkeit der damals handelnden Personen als auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe für die Geltendmachung evtl. Schadensersatzansprüche sind im Interesse des Landes Baden-Württemberg aufzuklären. „Da die bislang zugänglichen Unterlagen kein abschließendes Urteil über diese wichtigen Fragen zulassen“, so Andreas Schwarz, „ist die Durchführung eines Untersuchungsausschusses unumgänglich“. Die Grünen erhoffen sich Antworten darüber, welche Mitglieder der damaligen Landesregierung waren zu welchem Zeitpunkt in die Vertragsverhandlungen eingebunden. Auch wer letztlich die Entscheidung getroffen hat, keinen Parlamentsvorbehalt in den Vertrag aufzunehmen und damit die Verfassung missachtete, ist aufzuklären. Der ehemalige Ministerpräsident Mappus muss sich dem Vorwurf stellen, damals einen Vermögensschaden des Landes Baden-Württemberg billigend in Kauf genommen zu haben. Denn, ob der gezahlte Kaufpreis für die EnBW-Anteile, zum Zeitpunkt des Kaufs angemessen und marktgerecht war, wird von den Regierungsparteien bezweifelt. Daher muss er sich vor dem Untersuchungsausschuss auch dem Vorwurf der Untreue stellen.
Landtag setzt Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal mit konsequentem Aufklärungsauftrag ein
21. Dezember 2011